Grundlage – Nationale Nachhaltigkeitsstrategie 2012

Verantwortlich für das Thema ist das BMG mit seiner Abteilung für Grundsatzfragen.

Dies hat zur Folge, dass gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung dargestellt werden muss, „ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat“.

Die Aufgabe der Gesundheitspolitik ist nämlich mit Reformmaßnahmen darauf hinzuwirken, dass eine hochwertige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Insofern leistet Gesundheitspolitik einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung. Eine gute medizinische und pflegerische Versorgung trägt nicht wesentlich zur Lebensqualität der Menschen bei, sondern hat ebenfalls einen positiven Effekt auf die Wirtschaft. Außerdem fördert sie die Produktivität und hilft, dass wir länger und bei besserer Gesundheit leben und arbeiten können.

In der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wird außerdem festgehalten, dass die Gesundheitspolitik zum Ziel haben muss, Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit zu erkennen und möglichst zu vermeiden (Managementregel 4 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie) sowie sozialer Ausgrenzung vorzubeugen (Managementregel 9 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie). Gleichzeitig hat sie dabei das Prinzip der Generationengerechtigkeit zu beachten und dem, insbesondere in der Gesundheitsversorgung und in der Pflege spürbaren, demografischen Wandel Rechnung zu tragen.

Quelle: Lexikon der Nachhaltigkeit, https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/nachhaltigkeit_im_gesundheitswesen_1967.htm

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