Fachgesellschaft – Definition
Eine Fachgesellschaft ist der Zusammenschluss von wissenschaftlich aktiven oder interessierten Personen in einem Fachgebiet.
Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt, so dass jeder Verein, der sich einem Fachgebiet widmet, Fachgesellschaft nennen darf oder kann.
Ziele sind die Vertretung der standespolitischen Interessen des Fachs und der Fachvertreter (dann spricht man auch von Berufsverband), die Propagierung des entsprechenden Fachwissens und die Berücksichtigung bei politischen Entscheidungen. Eine Wissenschaftliche Gesellschaft ist in der Regel der Zusammenschluss von in der Wissenschaft tätigen Personen oder solchen, die eine bestimmte Graduierung erreicht haben.
Fachgesellschaften organisieren wissenschaftliche Jahrestagungen und Kongresse in ihrem Fachgebiet, teilweise publizieren sie eigene wissenschaftliche Zeitschriften oder geben solche bei Verlagen heraus.
Fachgesellschaften nehmen auch an der politischen Entscheidungsfindung teil (Stellungnahmen oder aktiver Einbezug durch die Politik), wenn ihr Fachgebiet involviert ist.
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