Bildungsart: akkreditierte zertifizierte Qualifikation
Grundlage: Akkreditierung nach DIN ISO 17024, Personenzertifizierung
Kooperation: Praxisnetz Herzogtum Lauenburg Management GmbH
Abschluss: schriftl. Prüfung, Personenzertifizierung EN ISO 17024
Dauer der Gültigkeit: 3 Jahre
Ansprechpartner: Frau Heike Feuerer
Veranstaltungsort: Wasserkrüger Weg 7, 23879 Mölln
Lehrgangsnummer: WACERT 2020/1
Kosten für DGfW Mitglieder: 1075,00 Euro zzgl. MSt.
Prüfungsgebühren: folgt ; Prüfung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle
Auch als Inhouseschulung oder Online Seminar buchbar
CORONA:
Aufgrund der Corona Pandemie wird die Schulung aktuell überwiegend im virtuellen Klassenzimmer durchgeführt. Die Kosten belaufen sich für eine Inhouseschulung auf netto 20.000,- Euro bei maximal 35 Teilnehmern im virtuellen Klassenzimmer. Termine sind frei vereinbar.
Termine 2020:
- 05.02.20 – 09.02.20
- 04.04.20 – 07.04.20
Prüfung: Termin folgt
Unterrichtsbeginn jeweils 9:00 Uhr
Inhalt
Die Qualifizierung zum Wundassistent – WAcert® DGfW (Beruf) ist neben dem Wundtherapeuten – WTcert® DGfW (Beruf) die einzige akkreditierte Personenzertifizierung nach DIN EN 17024 für den Bereich Wundbehandlung und Wundheilung in Deutschland. Sie ist europaweit anerkannt.
Erwerb von Kompetenzen:
• sichere und angemessene Beurteilung, Dokumentation und Behandlung von Wunden,
• frühzeitige Erkennen von Gefahren,
• rechtzeitiges Weiterleiten von Patienten an spezialisierte Einrichtungen,
• Pflegerische Fachexpertise im Sinne des Expertenstandards „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ DNQP
Das Curriculum umfasst 84 Stunden. Inhalte des Curriculums:
• Anatomie und Physiologie der Haut
• Mikrobiologie und Hygiene
• Hautkrankheiten
• Lymphangiopathien
• Periphere arterielle Verschlußkrankheit (pAVK)
• Diabetisches Fußsyndrom
• chronische venöse Insuffizienz (CVI)
• Kompressionstherapie
• Wunde und Wundheilung
• Wundbehandlungsprozesse
• Ernährung
• Dekubitus Prophylaxe
• Recht
• Qualitätssicherung
• Dokumentation
• Entlassungs- und Überleitungsmanagement
Zugangsvoraussetzung ist der Besitz einer der folgenden anerkannten Befähigungen:
• Gesundheits- und Krankenpfleger/in
• Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger/in
• Ausbildung in anderen gesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen (lt. Normativen Dokument)
• die Approbation zum Arzt
Übernachtungsmöglichkeit:
wird bei Bedarf gesucht