Ab dem 1.1.2020 soll eine neue Verordnung die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann regeln. Dazu wurde jetzt vom Familienministerium ein Entwurf veröffentlicht, der sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch verändert werden wird. Noch vor Ostern hatten das Bundesfamilien- und das Bundesgesundheitsministerium die Verordnung in die Ressorts-, Länder-, und Verbändeabstimmung gegeben und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Zu den wichtigsten Punkten dieser Verordnung zählen die Formulierung von Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung, Inhalte und Verfahren der staatlichen Prüfungen sowie Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeschule, dem Träger der praktischen Ausbildung und den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen.

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